- Jugendschutz / Ausweispflicht
Die Teilnehmer/Besucher haben auf Nachfrage einen gültigen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das empfohlende Mindestalter zur Teilnahme am Lasertag-Spiel beträgt 8 Jahre.
- Getränke und Speisen
Das Mitbringen, sowie der Verzehr von Getränken und Speisen in den Räumlichkeiten von LaserTag.Celle ist ohne verherige, schriftliche Genehmigung durch LaserTag.Celle nicht gestattet.
Für das mitbringen von eigenen Getränken und/oder Speisen, beispielsweise durch Firmen für Firmenevents, behält sich LaserTag.Celle das Recht vor, eine sogenannte Korkpauschale in angemessener Höhe (mindestens jedoch von 2,00 Euro) pro Veranstaltungsteilnehmer zu verlangen.
- Haftung für Sachschäden der Einrichtung und des Spiel-Equipments
Besucher haften für durch sie verursachte Schäden an der Einrichtung, dem Equipment oder Personen. LaserTag.Celle haftet nicht für auftretende Schäden, es sei denn, diese sind durch grobe Fahrlässigkeit seitens LaserTag.Celle verursacht worden. Dazu zählen Verletzungen der Teilnehmer, beschädigte oder verschmutze Kleidung sowie Schäden oder Verschmutzungen an mitgeführten Gegenständen aller Art.
Bei Beschädigung durch unsorgfältige Behandlung des Spielequipments, oder der Einrichtung der Räumlichkeiten, behält sich LaserTag.Celle vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Sollte ein Gerät aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Besucher beschädigt werden, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- Euro fällig. Zusätzliche Schadenersatzansprüche bleiben bestehen. Ebenfalls dürfen die Spielgeräte nicht aus den Räumlichkeiten von LaserTag.Celle entfernt werden.
- Alkohol, Drogen und Rauchverbot
In den gesamten Räumlichkeiten von LaserTag.Celle besteht striktes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.
Sollte ein Besucher unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, oder diese vor Ort konsumieren, führt dies ohne vorherige mündliche Abmahnung zur Kündigung der Buchungsvereinbarung, sowie zum Verweis aus den Räumlichkeiten von LaserTag.Celle, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Spielgebühr.
- Spiel- und Zutrittsverweigerung
LaserTag.Celle darf einem oder mehreren Besuchern den Zutritt zu den Räumlichkeiten und/oder der Spielfläche verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der oder die Betroffenen aufgrund von Alkohol-, Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Spielablauf bzw. den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen könnte.
- Nutzung der Einrichtung / des Spielfelds
Die Nutzung des Spielfelds geschieht auf eigene Gefahr. Insbesondere bei vorheriger Erkrankungen des Spielers (bspw. durch Herzschrittmacher, Epileptiker, etc.), die dem Betreiber vorab nicht bekannt sind bzw. sein können. Das Spielfeld darf ausschließlich auf Anweisung des Spielleiters betreten werden. LaserTag.Celle behält sich das Recht vor, einzelne Teile der Anlage oder den kompletten Spielbereich zu schließen, oder einzelne Besucher vor, aber auch im Spielbetrieb, von der Veranstaltung auszuschließen, sofern dies die jeweilige Situation erfordert.
- Nutzung des Equipments und Eigentumsklärung
Um sowohl Schäden an den Equipment, aber auch an Personen zu vermeiden, ist das zur Verfügung gestellte Spiel-Equipment ausschließlich nach den Vorgaben des Spielleiters zu verwenden. Die Ausrüstung ist zu jeder Zeit Eigentum von LaserTag.Celle. Eine Vermietung findet zu keinem Zeitpunkt statt. Das Equipment wird ausschließlich zur Nutzung in den Räumlichkeiten von LaserTag.Celle zur Verfügung gestellt und ist ausschließlich für die Nutzung eines Lasertag-Spiels gestattet.
- Sicherheitsbedingungen
Der Besucher verpflichtet sich, die Sicherheitsbedingungen der Einrichtungen von LaserTag.Celle in vollem Umfang einzuhalten, um Schäden an der Einrichtung, der Ausrüstung und Personen zu vermeiden. Diese betreffen neben dem Spiel in der Lasertag-Arena, auch die vor Ort gültigen Brandschutzbestimmungen.
Das Spiel Lasertag an sich birgt keine Gefahren, durch deren Ausrüstung, verbaute Laser oder bewegliche Hindernisse im Spielfeld. Dennoch sind Verletzungen bei einem Bewegungsspiel nie komplett auszuschließen. Um diese weitestgehend zu minimieren gelten folgende Verhaltensregeln bei einem Spiel:
- Rennen, Klettern, Hinlegen, rückwärts Laufen, Verdecken von Sensoren und der physische Kontakt mit Mitspielern ist im Spielbetrieb auf dem Spielfeld untersagt
- Das Berühren, demontieren oder verschieben von Effekten (Licht, Nebel, Ventilatoren etc.) ist verboten.
- Das Spielfeld ist nur nach Aufforderung durch den Spielleiter zu betreten.
- Den Anweisungen des Personals bzw. des Spielleiters ist im vollen Umfang Folge zu leisten!
- In einem Brandfall oder bei einem Unfall ist das Personal unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
- Spielabbruch und Verweis der Räumlichkeiten
Das Personal von LaserTag.Celle hat die Befugnis Besucher, die sich den Anweisungen widersetzen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Spielgebühr, von der Spielteilnahme auszuschließen oder Hausverbote an einzelne Besucher oder komplette Gruppen zu erteilen. Dies gilt ebenfalls für Regeln, die in anderer Form formuliert oder ausgesprochen wurden.
- Kleidung und Schuhwerk
Zum Spielen empfehlen wir bequeme Sport- bzw. Freizeitkleidung, mit festem Schuhwerk. Das Spielen in unangemessener Kleidung (ebenfalls jede Art von militanter oder rassistischer Kleidung), insbesondere auch in Schuhwerk mit Absätzen ist untersagt. Der Spielleiter ist berechtigt, einem Besucher den Zugang zum Spielfeld zu verwehren, wenn dieser so bekleidet ist, dass seine Sicherheit oder die anderer gefährdet sein könnte. Ebenfalls kann der Zugang bei Nichtbeachtung der allgemeine Kleiderordnung verwehrt werden.
- Notausgänge
Die in den Räumlichkeiten von LaserTag.Celle vorhanden Notausgänge sind nur im Brandfall zu öffnen und nicht zu versperren/verstellen/verkeilen.
Das Abdunkeln bzw. verhängen/verstecken der Notbeleuchtung ist nicht gestattet und kann zum sofortigen Spielabbruch führen. Hierbei hat der Besucher bzw. die komplette Gruppe kein Anrecht auf einen Ausgleich der Spielgebühr, Verlängerung der Spielzeit oder den erneuten Start der Spielrunde.
Bei Verstoß drohen 75€ Bearbeitungsgebühren und eine Anzeige.
- Minderjährige und Aufsichts- und Haftungspflicht
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, haften die Eltern. Besucher unter 18 Jahren sind verpflichtet, eine von ihrem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständnis- und Haftungsausschlusserklärung vorzulegen. Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten oder Erwachsenen mit Aufsichtspflicht teilnehmen. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis durch den Betreiber begründet, insbesondere nicht gemäß §832 BG.